§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Betreiberin der Hundeschule Josefine Jonik, Tarper Straße 11, 24966 Sörup (nachfolgend: „Anbieter“) und dem Kunden/der Kundin (nachfolgend: „Kunde“).
(2) Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht anerkannt.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für wirksame mündliche Individualvereinbarungen.
(4) Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter bietet dem Kunden Unterricht zum Verhalten seines Hundes in Form von Kursen an. Die Kurse können einzeln, in Gruppen oder auch online stattfinden. Daneben gibt es auch Beratungsangebote, Seminare und spezielle Events sowie Leistungen aus dem Bereich der Tierphysiotherapie.
(2) Der Veranstaltungsort wird dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt. Änderungen des Veranstaltungsortes erfolgen nur aus sachlichem Grund und soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(3) Eine gegebenenfalls erforderliche Mindestteilnehmerzahl und eine Maximalteilnehmerzahl sowie der späteste Zeitpunkt einer auf die Mindestteilnehmerzahl gestützten Absage werden dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt. Wird eine Veranstaltung wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits gezahltes Teilnahmeentgelt wird unverzüglich erstattet. Mit dem Kunden kann stattdessen ein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Der Anbieter weist darauf hin, dass die Angebote des Anbieters nicht die Leistungen eines Tierarztes ersetzen können. Bei gesundheitlichen Problemen des Hundes ist stets ein Tierarzt zu konsultieren.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Bei Einzelterminen kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde das verbindliche Angebot des Anbieters annimmt; hierfür genügt eine Erklärung in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp. Eine vereinbarte Anzahlung kann ebenfalls als Annahme gelten. Bei Buchungen über 123hundeschule richtet sich der Vertragsschluss nach dem vor Abschluss mitgeteilten Buchungsablauf. Eine unverbindliche Kontaktanfrage begründet keinen Vertrag.
(2) Der Vertragstext wird unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.
§ 4 Preise/ Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vor Vertragsschluss mitgeteilten und vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Überweisung vorab. Bei monatlich zahlbaren Abonnements gelten die vereinbarten monatlichen Fälligkeiten. Rücklastschriftkosten sind vom Kunden nur zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hat; berechnet werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten.
(2) Sofern keine abweichende Fälligkeit vereinbart wurde, ist die Zahlung mit Vertragsschluss fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der gesetzliche Verzugszins beträgt bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt er neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
§ 5 Absagen und Vertragsbeendigung
(1) Einzeltermine und einzelne offene Gruppenstunden können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt werden. Eine rechtzeitig abgesagte Gruppenstunde wird nicht als verbrauchte Teilnahme angerechnet. Für den rechtzeitigen Zugang der Absage ist der Eingang beim Anbieter maßgeblich. Eine gesetzlich vorgeschriebene Form wird hierdurch nicht verschärft.
(2) Kurse, Seminare und Workshops können bis spätestens sieben Tage vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt werden. Für den rechtzeitigen Zugang der Absage ist der Eingang beim Anbieter maßgeblich. Bei späterer Absage eines Termins nach Absatz 1 oder 2, Nichterscheinen oder Abbruch richtet sich ein Anspruch auf Vergütung oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anzurechnende Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der frei gewordenen Kapazität werden berücksichtigt. Soweit ein pauschalierter Schadensersatz verlangt wird, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(3) Kann ein vereinbarter Termin wegen Krankheit oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, informiert der Anbieter die betroffenen Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Ausfalls. Bei Einzelterminen, Kursen, Seminaren und anderen fest gebuchten Veranstaltungen bietet der Anbieter einen geeigneten Ersatztermin ohne zusätzliches Teilnahmeentgelt an. Ein Ersatztermin wird mit dem Kunden abgestimmt. Gesetzliche Rechte bei nicht erbrachter Leistung bleiben unberührt.
Bei offenen Gruppenstunden im Rahmen einer Karte oder eines befristeten Trainingsabonnements wird eine vom Anbieter abgesagte, bereits gebuchte Stunde nicht als verbrauchte Teilnahme angerechnet. Bereits abgezogene Teilnahmen werden wieder gutgeschrieben. Der Kunde kann stattdessen eine andere geeignete offene Gruppenstunde innerhalb des verbleibenden Nutzungszeitraums buchen. Bei monatlichen Teilnahmekontingenten ist für die Nachholung und den Ausgleich der vereinbarte Nutzungszeitraum des betroffenen Kontingents maßgeblich.
Als Alternative kann auch eine offene Gruppenstunde mit einem anderen Thema angeboten werden, sofern sie zum Leistungsumfang der Karte oder des Abonnements gehört, einen vergleichbaren Betreuungsumfang aufweist und nach Gesundheit, Trainingsstand und Teilnahmevoraussetzungen für das Mensch-Hund-Team geeignet sowie hinsichtlich Termin und Ort zumutbar ist. Ein freier Platz muss innerhalb des maßgeblichen Nutzungszeitraums tatsächlich buchbar sein. Die bloße Bevorzugung des ausgefallenen Themas schließt eine solche Alternative nicht aus. Ausdrücklich vereinbarte Zusagen zu bestimmten Themen bleiben unberührt.
Die Absage einzelner offener Gruppenstunden führt nicht automatisch zur Verlängerung des gesamten Trainingsabonnements, soweit innerhalb des verbleibenden maßgeblichen Nutzungszeitraums geeignete, tatsächlich buchbare und zumutbare Alternativtermine zur Verfügung stehen.
Kann eine bereits gebuchte und vom Anbieter abgesagte Teilnahme wegen fehlender entsprechender Alternativen innerhalb des verbleibenden maßgeblichen Nutzungszeitraums nicht nachgeholt werden, erstattet der Anbieter unverzüglich den auf diese Teilnahme entfallenden Anteil der tatsächlich gezahlten Vergütung. Bei Karten mit einem Gesamtkontingent entspricht dieser Anteil dem Paketpreis geteilt durch die vereinbarte Gesamtzahl der Teilnahmen. Bei Abonnements mit einem monatlichen Kontingent entspricht er dem vereinbarten Preis des betroffenen Vertragsmonats geteilt durch die für diesen Monat vereinbarte Anzahl der Teilnahmen. Im Einvernehmen mit dem Kunden kann stattdessen ein Ersatztermin außerhalb der ursprünglichen Vertragslaufzeit vereinbart werden. Dadurch entsteht keine automatische Verlängerung für weitere, vom Ausfall nicht betroffene Teilnahmen.
Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere gesetzliche Ansprüche auf Rückzahlung, Kündigung, Rücktritt oder Schadensersatz, bleiben unberührt. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften und die Haftungsregelungen in § 7.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Während der Veranstaltungen behält der Kunde grundsätzlich die Aufsicht über seinen Hund, soweit nicht ausdrücklich eine Betreuung durch den Anbieter vereinbart wird. Der Kunde beachtet die für ihn geltenden öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Pflichten, insbesondere zur Anmeldung des Hundes, Leinenführung, Kotentfernung und Haftpflichtversicherung. Eigene Sorgfaltspflichten und eine tatsächlich übernommene Aufsicht des Anbieters bleiben unberührt.
(2) Der Kunde teilt dem Anbieter eventuelle aktuelle Erkrankungen des Hundes vor Kursbeginn mit, damit der Anbieter entscheiden kann, ob und wenn ja, welchen Einfluss diese auf den Kurs haben können. Der Anbieter behält sich vor, einen Kurs im Bedarfsfall abzubrechen oder bereits zu Beginn der Stunde abzusagen, wenn ein Tier aus gesundheitlichen Gründen erkennbar nicht trainierbar ist.
(3) Der Kunde hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen.
(4) Den Anweisungen des Anbieters bzw. seines Personals ist während des Kurses zu folgen.
(5) Für Online-Trainingseinheiten ist der Kunde dafür verantwortlich, die erforderliche Abspielsoftware bereitzuhalten.
(6) Der Kunde darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und das Training nicht aufzeichnen.
(7) Dem Kunden wird ein einfaches Nutzungsrecht an Online-Inhalten und Printmaterialien eingeräumt, welches auf den Vertragszweck beschränkt ist und sofern diese zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde darf die Inhalte insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder gewerblich nutzen. Bei Verstößen behält sich der Anbieter Schadensersatzansprüche und die Sperre des Zugangs vor.
(8) Der Kunde ist zur Mitwirkung derart verpflichtet, dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet wird.
(9) Der Anbieter kann einen Kunden nach Ermahnung bei erneuten erheblichen Pflichtverstößen von der weiteren Teilnahme ausschließen, soweit dies unter Berücksichtigung des Verstoßes angemessen ist. Bei akuter Gefahr ist eine sofortige Unterbrechung oder ein Ausschluss möglich. Vergütungs-, Erstattungs- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; der Ausschluss führt nicht automatisch zum Verlust sämtlicher gezahlter Entgelte.
§ 7 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter eine Dienstleistung anbietet, deren erfolgreiche Umsetzung im Alltag mit seinem Hund von vielen Faktoren, in erster Linie von ihm als Halter, abhängt. Der Anbieter kann daher keine Erfolgsgarantien übernehmen.
(4) Die Einschränkungen der Haftung gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt. Der Ausschluss einer Erfolgsgarantie entbindet den Anbieter nicht von der Pflicht, die vereinbarten Leistungen sorgfältig zu erbringen.
§ 8 Video- und Bildaufnahmen
(1) Personenbezogene Foto- und Videoaufnahmen werden für die jeweils bezeichneten Zwecke nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung angefertigt und verwendet. Die Veröffentlichung auf der Website oder in Social Media wird gesondert vereinbart. Zweck, Umfang, vorgesehene Veröffentlichungsorte und Informationen zur Speicherdauer werden vor Erteilung der Einwilligung mitgeteilt.
(2) Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf bleibt unberührt. Bei Minderjährigen sind die jeweils erforderlichen Erklärungen der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls der betroffenen minderjährigen Person einzuholen.
§ 9 Besondere Teilnahmebedingungen
(1) Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt voraus, dass die teilnehmenden Hunde gesund, geimpft - insbesondere gegen Tollwut - und entwurmt sind. Zudem sollten sie gegen Parvovirose, Zwingerhusten, Staupe, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein.
(2) Ein Hund wird als "gesund" betrachtet, wenn er kein Fieber hat, über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten verfügt, keine Auffälligkeiten zeigt, keine ansteckenden Krankheiten hat und körperlich sowie geistig in der Lage ist, mindestens die jeweils für die Veranstaltung angegebene Kilometer-Leistung zu erbringen.
(3) Chronische Erkrankungen des teilnehmenden Hundes müssen dem Anbieter vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Hunde bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Veranstaltung den Heimtierausweis bzw. den Impfpass und eine Kopie der Tierhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund mitzuführen.
(5) Vorzugsweise sollten Hunde mit einem Mikrochip oder einer entsprechenden Kennzeichnung am Halsband oder Brustgeschirr gekennzeichnet sein. Das Benutzen von Würgehalsbändern ohne Stopper, Stromhalsbändern oder sonstigen aversiven Methoden ist auf den Veranstaltungen nicht zulässig.
(6) Hunde mit bekannten Aggressions- oder Unverträglichkeitsproblemen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung teilnehmen. Der Kunde informiert den Anbieter vorab über relevante Vorfälle und behördliche Auflagen und beachtet die vereinbarten Sicherungsmaßnahmen, insbesondere erforderliche Leinen- und Maulkorbsicherung. Die gesetzliche Haftung des Tierhalters sowie die Haftung des Anbieters bleiben unberührt.
(7) Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer eingestuft sind, ist ein bestandener und dem Anbieter vorzulegender Wesenstest des Hundes sowie die Begleitung des Hundes durch einen Halter oder Hundeführer, der den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt, Voraussetzung für die Teilnahme.
§ 10 Karten und Abonnements: Leistungsumfang, Themenwahl und Laufzeit
(1) Die als 5er-Karte angebotenen Trainingsabonnements umfassen insgesamt fünf Teilnahmen an offenen Gruppenstunden innerhalb einer vereinbarten Laufzeit von drei Monaten. Die als 10er-Karte angebotenen Trainingsabonnements umfassen insgesamt zehn Teilnahmen innerhalb einer vereinbarten Laufzeit von vier Monaten. Vertragsbeginn, Vertragsende, Gesamtzahl der Teilnahmen und Gesamtpreis werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt und in der Vertragsbestätigung festgehalten.
Andere befristete Abonnements, insbesondere solche mit monatlichem Teilnahmeumfang, richten sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Vertragslaufzeit, monatliches Kontingent, Preis, Zahlungsweise sowie der jeweils maßgebliche Nutzungszeitraum werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Die oben genannten Gesamtumfänge und Laufzeiten der 5er- und 10er-Karten gelten ausschließlich für diese Karten.
(2) Karten und Abonnements berechtigen zur Teilnahme an der jeweils vereinbarten Anzahl offener Gruppenstunden innerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums. Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme am wechselnden, themenübergreifenden Angebot offener Gruppenstunden. Der Kunde kann aus den für seine Karte oder sein Abonnement freigegebenen Stunden wählen, sofern ein freier Platz vorhanden ist und die Teilnahmevoraussetzungen für sein Mensch-Hund-Team erfüllt sind.
(3) Die Karte beziehungsweise das Abonnement beinhaltet keine Zusage, dass ein bestimmtes Trainingsthema, eine bestimmte Uhrzeit oder ein bestimmter Wochentag durchgehend angeboten wird. Eine persönliche Vorliebe oder die bisher überwiegende Teilnahme an einem bestimmten Thema begründet keinen Anspruch auf dessen fortlaufende Verfügbarkeit.
(4) Der Anbieter stellt im vereinbarten Nutzungszeitraum ausreichend geeignete und tatsächlich buchbare offene Gruppenstunden bereit, damit das vereinbarte Kontingent genutzt werden kann. Der Kunde organisiert seine Buchungen innerhalb dieses Zeitraums. Unterlassene oder selbst aufgeschobene Buchungen sowie eine freiwillige Nichtausschöpfung des Teilnahmeumfangs begründen für sich genommen keinen Anspruch auf Verlängerung oder Übertragung in einen weiteren Vertragszeitraum. Entscheidet sich der Kunde ausschließlich für ein bestimmtes Thema und nutzt deshalb andere geeignete und zumutbare Angebote nicht, begründet dies für sich genommen keinen Anspruch auf Verlängerung, Übertragung oder Erstattung ungenutzter Teilnahmen. Die Regelung für bereits gebuchte, vom Anbieter abgesagte Stunden in § 5 Abs. 3 bleibt unberührt.
(5) Das Trainingsabonnement endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es verlängert sich nicht automatisch. Die Regelung bei Absagen durch den Anbieter in § 5 Abs. 3 sowie gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Für den Zeitpunkt einer Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich. Gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt.
(8) Fehlt nach einer Absage durch den Anbieter innerhalb des maßgeblichen Nutzungszeitraums eine entsprechende Alternative, gelten die Ausgleichsregelungen in § 5 Abs. 3. Ausdrücklich vereinbarte Zusagen zu bestimmten Themen sowie gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Informationen zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten erhält der Kunde in den gesonderten Datenschutzhinweisen. Werbung und eine personenbezogene Veröffentlichung von Kundenfeedback erfolgen nur auf einer hierfür zulässigen Rechtsgrundlage. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert und freiwillig eingeholt.
(2) Der Kunde kann seine Datenschutzrechte, einschließlich des Widerrufs einer erteilten Einwilligung, gegenüber dem Anbieter ausüben, beispielsweise per E-Mail an FellnasenTherapie@gmail.com. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 12 Streitschlichtung
An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt der Anbieter nicht teil.
§ 13 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern stehen bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Über ein bestehendes Widerrufsrecht und dessen Ausübung wird der Kunde gesondert informiert.
(2) Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der konkrete Vertrag für die Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Diese Ausnahme wird nur auf Angebote angewendet, die ihre gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllen.
(3) Ein vorzeitiger Beginn einer Dienstleistung oder die Bereitstellung digitaler Inhalte führt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum vorzeitigen Erlöschen eines Widerrufsrechts. Erforderliche ausdrückliche Zustimmungen, Kenntnisbestätigungen und Vertragsbestätigungen werden gesondert eingeholt beziehungsweise erteilt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Es gelten die gesetzlichen Regelungen über die gerichtliche Zuständigkeit.
(3) Für einen Vertrag gelten die bei seinem Abschluss wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung mit dem Kunden. Die bloße Unterlassung eines Widerspruchs wird nicht als Zustimmung zu geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewertet.
(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: 14. Oktober 2026
